Definition: Was bedeutet "Betriebsrat"?

Der Betriebsrat ist die Vertretung der Arbeitnehmenden in BetriebenUnternehmen und Konzernen. Seine Rechte und Pflichten sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Der Betriebsrat wacht darüber, dass Tarifverträge, Verordnungen, Gesetze und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Darüber hinaus hat der Betriebsrat umfangreiche Beteiligungsrechte, die sich aus dem BetrVG ergibt.

Der Betriebsrat wird regulär alle vier Jahre im Zeitraum vom 01.03. bis zum 31.05. (zuletzt 2022) gewählt, sofern keine außerordentlichen Wahlen gemäß § 13 BetrVG oder Neuwahlen stattfinden.

Es gibt Betriebsräte auf betrieblicher Ebene, aber auch Gesamt- und Konzernbetriebsräte.

In Verwaltungen und Behörden des öffentlichen Dienstes gibt es keine Betriebsräte, sondern Personalräte, deren Rechte in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder geregelt sind.

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