Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband oder einem einzelnen Arbeitgebenden (sog. Haustarifvertrag), in welchem die Rechte und Pflichten sowohl der Arbeitnehmenden als auch der Arbeitgebenden geregelt werden.
Typische Regelungsinhalte eines Tarifvertrages können beispielsweise sein:
Der Tarifvertrag gilt zunächst für die Mitglieder der Tarifvertragsparteien, d. h. für die Arbeitgebenden, die Mitglieder eines Arbeitgeberverbandes sind sowie für die Arbeitnehmenden, die Mitglied einer Gewerkschaft sind. Darüber hinaus kann ein Arbeitgebender im Falle eines Haustarifvertrages selbst Partei des Tarifvertrages sein.
Oftmals finden Tarifverträge auch Anwendung, obwohl Arbeitnehmende selbst kein Mitglied einer Gewerkschaft sind. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Arbeitsvertrag auf sämtliche oder einzelne Regelungen eines Tarifvertrages verweist und diese somit zum Gegenstand des Arbeitsverhältnisses werden (sog. Inbezugnahme).
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dies bedeutet, dass sie für alle Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden in einer bestimmten Branche oder Region gelten, auch wenn sie nicht Mitglieder der Gewerkschaft oder des Arbeitgeberverbands sind.
Die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit erfolgt durch einen sog. Tarifausschuss, bestehend aus Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie aus den Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden.