Betriebsrat und Unternehmen vereinbaren im Rahmen einer Betriebsänderung, die mit einem nicht unerheblichen Abbau von Arbeitsplätzen verbunden ist, regelmäßig die Einrichtung einer sog. Transfergesellschaft. Die Transfergesellschaft ist ein von der Bundesagentur für Arbeit gefördertes arbeitsmarktpolitisches Instrument.
Ziel einer Transfergesellschaft ist es, die von Entlassungen oder Arbeitsplatzverlusten betroffenen Arbeitnehmenden durch Umschulung, Weiterbildung oder Vermittlung von Arbeitsplätzen in neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu bringen.
Den vom Stellenabbau betroffenen Arbeitnehmenden steht es frei, im Rahmen eines sog. dreiseitigen Vertrages auf die Transfergesellschaft überzugehen.
Entscheiden sich die Betroffenen für einen Wechsel in die Transfergesellschaft, endet ihr Arbeitsverhältnis zum bisherigen Arbeitgebenden ohne Einhaltung der gesetzlichen oder (tarif-)vertraglichen Kündigungsfrist.
Das Arbeitsverhältnis wird stattdessen für einen vorübergehenden, befristeten Zeitraum mit der Transfergesellschaft fortgeführt.
Die Transfergesellschaft bietet den Arbeitnehmenden Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen an und unterstützt und berät sie bei der Suche nach Arbeitsplätzen oder auf dem Weg in die Selbständigkeit.
Während dieser Zeit erhalten die Arbeitnehmenden Transferkurzarbeitergeld, dessen Höhe von verschiedenen Faktoren, insbesondere der Höhe des bisherigen Einkommens abhängt.
Regelmäßig gewähren Unternehmen einen Zuschuss zum Transferkurzarbeitergeld. Dessen Höhe sowie die sonstigen Leistungen in einer Transfergesellschaft hängen maßgeblich von den Regelungen des zwischen Unternehmen und Betriebsrat geschlossenen Sozialplans.
Die Einrichtung einer Transfergesellschaft kann für Arbeitnehmende, die von Arbeitsplatzverlusten betroffen sind, eine wichtige Hilfe sein, um den Übergang in eine neue Beschäftigung zu erleichtern und ihre beruflichen Fertig- und Fähigkeiten zu verbessern. Gleichzeitig können Unternehmen durch die Einrichtung einer Transfergesellschaft ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden und eine Entlassungswelle möglichst sozialverträglich gestalten.