Definition: Was bedeutet "Geschäftsordnung"?

Gemäß § 36 BetrVG soll der Betriebsrat Bestimmungen über die Geschäftsführung in einer schriftlichen Geschäftsordnung treffen.

In der betrieblichen Praxis enthalten Geschäftsordnungen regelmäßig Bestimmungen darüber, in welcher Art und Weise der Betriebsrat seiner Aufgaben erfüllen will.

So kann beispielsweise ein fester Turnus für die regelmäßigen Betriebsratssitzungen vereinbart werden. Häufig werden auch Vertreterregelungen getroffen für den Fall, dass sowohl der Betriebsratsvorsitzende als auch dessen Stellvertreter im Einzelfall verhindert

Möchte der Betriebsrat sog. virtuelle Betriebsratssitzungen durchführen, müssen die Voraussetzungen hierfür ebenfalls zwingend in einer Geschäftsordnung festgelegt werden (§ 30 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG).

Nicht möglich ist dagegen die Abweichung von zwingenden gesetzlichen und /oder tarifvertraglichen Vorschriften. Insbesondere können dem Betriebsrat keine Befugnisse übertragen werden, die ihm nicht bereits durch Gesetz oder Tarifvertrag zugewiesen wurden.

Die Geschäftsordnung wird im Rahmen eines Beschlusses mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Betriebsrats verabschiedet. Sie ist vom Betriebsratsvorsitzenden zu unterzeichnen und gilt für die Dauer der Amtszeit des Betriebsrats.

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