fbpx

Definition: Was bedeutet "Betriebsratsvorsitzender"?

Der Betriebsratsvorsitzende wird vom Betriebsrat aus dessen Mitte gemäß § 26 BetrVG gewählt. Er ist vor allem für die Durchführung der Betriebsratssitzungen und die Vertretung des Betriebsrats gegenüber Dritten zuständig. Das Amt des Betriebsratsvorsitzenden hat deshalb eine herausragende Bedeutung.

Es werden in § 26 Abs. 2 BetrVG zwei zentrale Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden definiert:

  • Er vertritt den Betriebsrat im Rahmen der vom Betriebsrat gefassten Beschlüsse.
  • Er ist zur Entgegennahme von Erklärungen an den Betriebsrat berechtigt.
Teilen Sie Ihr Wissen über "Betriebsratsvorsitzender"
LinkedIn
Facebook
Twitter
WhatsApp
Email
Print