Definition: Was bedeutet "Mindestlohn"?

Seit dem 01.01.2015 existiert in Deutschland ein flächendeckender gesetzliche Mindestlohn.

Die Rechtsgrundlage des gesetzlichen Mindestlohns bildet das Mindestlohngesetz (MiLoG). Danach gilt der Mindestlohn für alle Arbeitnehmenden ab 18 Jahren, unabhängig von ihrer Nationalität, der Beschäftigungsart sowie der jeweiligen Branche.

Das Mindestlohngesetz soll sicherstellen, dass Arbeitnehmende fair bezahlt werden und ein angemessenes Einkommen erhalten. Es trägt zur Vermeidung von Lohndumping und unfairem Wettbewerb bei.

Gleichwohl existieren Personengruppen, die vom persönlichen Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes ausgeschlossen sind, § 22 MiLoG. Hierzu zählen insbesondere:

  • Praktikantinnen und Praktikanten, die ein Praktikum verpflichtend auf Grund einer (hoch-)schulrechtlichen Bestimmung oder einer Ausbildungsordnung leisten;
  • Praktikantinnen und Praktikanten, die ein 3-monatige Orientierungs-Praktikum leisten;
  • Praktikantinnen und Praktikanten, die ein 3-monatige begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung leisten;
  • Auszubildende;
  • Ehrenamtliche.

 

Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns wird regelmäßig durch eine Mindestlohnkommission überprüft und erforderlichenfalls angepasst.

Lag die Höhe des Mindestlohns – bis auf einige gesetzlich geregelte Ausnahmen – zunächst bei 8,50 Euro brutto, beträgt sie seit dem 01.10.2022 12,00 Euro brutto.

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz gibt es weitere Regelungen, die einen angemessene Bezahlung der Beschäftigten sicherstellen.

Die monatliche Mindestvergütung für Auszubildende wird in § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Sie beträgt seit dem 01.01.2023 mindestens 620,00 Euro brutto monatlich.

Daneben existieren Tarifverträge, die für bestimmte Branchen und Arbeitnehmende einen tarifvertraglichen Mindestlohn vorsehen. So zum Beispiel der für allgemeinverbindlich erklärte Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmende im Gebäudereinigerhandwerk.

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