Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein Instrument der zusätzlichen Altersvorsorge. Ziel ist es, Arbeitnehmenden im Ruhestand eine zusätzliche Einkommensquelle zu bieten, um den Lebensstandard zu sichern.
Die betriebliche Altersversorgung ist im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt.
Es gibt verschiedene Durchführungswege. So können Arbeitgebende beispielsweise eigene Pensionskassen gründen, auf externe Versicherungsunternehmen zurückgreifen oder unmittelbar in Fonds investieren.
Die betriebliche Altersversorgung wird staatlich gefördert. Die Beiträge des Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden sind in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei. Im Gegenzug müssen die Leistungen im Rentenalter versteuert werden.
Dem Betriebsrat stehen im Rahmen der Einführung, Durchführung und Änderung von Versorgungsordnungen und ähnlichen Systemen der betrieblichen Altersversorgung umfangreiche Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu.
Zu den konkreten Themen, bei denen der Betriebsrat mitzubestimmen hat, zählen zum Beispiel die Art und Weise der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung, die Auswahl von Versicherungen oder Pensionskassen, die Ausgestaltung der Versorgungsleistungen, die Höhe der Beiträge sowie die Frage der Finanzierung.