Definition: Was bedeutet "Arbeitnehmerüberlassung "?

Arbeitnehmerüberlassung (auch Leiharbeit oder Zeitarbeit genannt) ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, bei der ein Arbeitnehmender von einem Personaldienstleistungsunternehmen (dem sog. Verleiher) an ein anderes Unternehmen (den sog. Entleiher) ausgeliehen wird, um seine Arbeitsleistung dort für einen in der Regel vorübergehenden Zeitraum zu erbringen.

Der Verleiher bleibt formal der Arbeitgebende des Arbeitnehmenden, während der Entleiher die Weisungen und Anweisungen in Bezug auf die konkrete durchzuführenden Arbeitsaufgaben erteilt.

Die Einzelheiten der Arbeitnehmerüberlassung sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. So benötigt der Verleiher in der Regel eine Erlaubnis für die Überlassung. Diese wird von der Bundesagentur für Arbeit erteilt.

Die Erlaubnis ist notwendig, um sicherzustellen, dass der Arbeitgebende die für die Arbeitnehmerüberlassung geltenden Regeln und Vorschriften einhält. Dazu gehören beispielsweise Vorschriften über die Höhe des Arbeitsentgelts, den Arbeitsschutz und die Arbeitszeit.

So dürfen Leiharbeitnehmende grundsätzlich höchstens 18 Monate lang beim gleichen Entleiher beschäftigt werden, ohne dass ein fester Arbeitsvertrag zwischen dem Zeitarbeitnehmenden und dem Entleiher zustande kommen muss.

Darüber hinaus soll die Erlaubnis sicherstellen, dass Arbeitnehmende in der Arbeitnehmerüberlassung nicht schlechter gestellt werden als vergleichbare Beschäftigte im Entleihbetrieb.

Der Grundsatz des "equal pay" im AÜG besagt, dass Leiharbeitnehmende für die Dauer ihres Einsatzes beim Entleiher das gleiche Entgelt erhalten müssen wie vergleichbare Arbeitnehmende, die im Entleiherbetrieb beschäftigt sind. Einschließlich aller Zuschläge, Prämien, Sonderzahlungen und sonstiger Vergütungsbestandteile.

    • Dieser Grundsatz gilt unabhängig von der Dauer des Einsatzes des Zeitarbeitnehmenden beim Entleiher und von dessen Beschäftigungsdauer im Unternehmen des Verleihers.
    • Ausgenommen davon sind Tarifverträge, die für Leiharbeitnehmende eigene Vergütungsregelungen vorsehen können.

 

Die Erteilung der Erlaubnis hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Zuverlässigkeit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Arbeitgebenden, aber auch von der Anzahl und der Qualifikation der eingesetzten Leiharbeitnehmender. Die Erlaubnis muss regelmäßig erneuert werden und kann bei Verstößen auch wieder entzogen werden.

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