Der Begriff des Unternehmens wird nicht einheitlich definiert und ist abhängig von dem jeweiligen Gesamtzusammenhang:
- Im Arbeitsrecht wird ein Unternehmen als eine Organisation oder Einheit definiert, die wirtschaftliche oder ideelle Ziele verfolgt und zu diesem Zweck Arbeitnehmende beschäftigt.
- Das Unternehmen kann dabei in verschiedenen Rechtsformen wie Einzelunternehmen, Personengesellschaften (z. B. GbR) oder Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) betrieben werden.
- Im Arbeitsrecht ist insbesondere die Abgrenzung zwischen Betrieb und Unternehmen von entscheidender Bedeutung.