Definition: Was bedeutet "AT-Angestellte"?

Außertarifliche Angestellte (kurz AT-Angestellte genannt) sind Arbeitnehmende, die einen Aufgaben- und Verantwortungsbereich haben, der mit höheren Anforderungen als die jeweils höchste Vergütungsgruppe des einschlägigen Tarifvertrags einhergeht.

Zu den AT-Angestellten gehören darüber hinaus Arbeitnehmende, die aufgrund der Ausgestaltung ihrer Aufgaben nicht unter den fachlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrags fallen. Auch die leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG gehören grundsätzlich zu den AT-Angestellten, obwohl für sie abweichende Vorschriften im BetrVG gelten.

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