Für die Berechnung der im Rahmen einer Betriebsratswahl einzuhaltenden Fristen ist die korrekte Berechnung der Amtszeitdauer unerlässlich.
Regelmäßig bekommt man in Wahlvorstandsschulungen folgende Aussage zu hören: „Da unsere letzte Wahl am 20. März 2018 stattgefunden hat, müssen wir jetzt eine Woche früher wählen.“ All denjenigen, die in Vorbereitung auf die anstehenden Wahlen eine ähnliche Antwort im Kopf haben, sei gesagt, dass die Betriebsverfassung eine andere Lösung vor Augen hat.