Als Streik bezeichnet man die vorübergehende kollektive Niederlegung der Arbeit durch die gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmenden eines Betriebs.
Es handelt sich um ein gesetzlich zulässiges Arbeitskampfmittel. Dieses steht jedoch ausschließlich den Gewerkschaften zur Durchsetzung ihrer tarifpolitischen und arbeitsrechtlichen Forderungen, z. B. im Rahmen von Tariflohnverhandlungen, zu.
Sog. wilde Streiks, also Streiks, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind, sind verboten. Die Teilnahme an einem solchen Streik kann schlimmstenfalls zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung führen.
Für die Dauer des Streiks entfällt die Verpflichtung des Arbeitgebenden zur Zahlung des vertraglich geschuldeten Entgelts.
Arbeitnehmende, die Mitglieder einer Gewerkschaft sind, erhalten während dieser Zeit ein sog. Streikgeld.
Arbeitgebende haben verschiedene Möglichkeiten, auf einen Streik zu reagieren, abhängig von der Art und dem Umfang des jeweiligen Streiks: